für Seminare, Trainings, Workshops und sonstige Präsenz-Weiterbildungen
Stand: 07.07.2026 – Version 001
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg, E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net, Telefon: +49 (0)40 333 55 666 (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden über die Durchführung von Seminaren, Trainings, Workshops und sonstigen Präsenz-Weiterbildungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Leistungsumfang, Termin, Ort, Teilnehmerzahl, Vergütung, Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung, Nebenleistungen und sonstige besondere Absprachen.
(1) Vertragsgegenstand ist die persönliche Durchführung von Präsenz-Weiterbildungen beim Kunden oder an einem anderen vereinbarten Ort. Die Leistungen erfolgen Mensch zu Mensch und nicht als digitale Selbstlern-, Streaming- oder Online-Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Seminare sind Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung im Vordergrund steht. Der Anbieter vermittelt Inhalte in der Regel in einem klassischen Schulungsformat, insbesondere durch Vortrag, Erläuterung, Beispiele und Rückfragen.
(3) Trainings sind Weiterbildungsveranstaltungen mit praktischen und interaktiven Bestandteilen. Hierzu können insbesondere Übungen, Rollenspiele, Gesprächssimulationen, Praxisbeispiele, Feedbackrunden und die Einübung bestimmter Verhaltensweisen gehören.
(4) Workshops sind Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen neben der Wissensvermittlung die gemeinsame Erarbeitung von Ergebnissen, Maßnahmen, Aufgabenlisten, Konzeptideen oder Umsetzungsschritten für den Kunden im Vordergrund stehen kann.
(5) Die Leistungen können insbesondere Verkäufertrainings, Hotelseminare, Datenschutzschulungen, Workshops im Bereich Personalmanagement sowie weitere Themen der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung umfassen. Auch zukünftig hinzukommende Weiterbildungsthemen und Weiterbildungsformate fallen unter diese AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
(6) Der konkrete Inhalt, Umfang und Ablauf der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
(1) Darstellungen auf der Website, in Preislisten, Präsentationen, E-Mails oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch beiderseitige sonstige Bestätigung der wesentlichen Vertragsbestandteile zustande.
(3) Wesentliche Vertragsbestandteile sind insbesondere Art der Weiterbildung, Thema, Ort, Termin oder Zeitraum, vorgesehene Dauer, Vergütung, Teilnehmerkreis sowie vereinbarte Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten.
(4) Angebote des Anbieters sind 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Nach Ablauf der Angebotsgültigkeit ist der Anbieter nicht mehr an Preise, Termine, Kapazitäten oder sonstige Angebotsinhalte gebunden.
(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftrag fachlich, zeitlich, organisatorisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll durchführbar erscheint.
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarte Weiterbildung persönlich oder durch eine ausdrücklich vereinbarte geeignete Ersatzperson. Eine Ersatzperson darf nur eingesetzt werden, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Leistung fachlich gleichwertig erbracht werden kann.
(2) Inhalt und Methodik der Weiterbildung richten sich nach dem vereinbarten Ziel, dem Thema, dem Kenntnisstand der Teilnehmer und dem organisatorischen Rahmen. Der Anbieter darf Ablauf, Beispiele, Übungen und Schwerpunkte nach fachlichem Ermessen anpassen, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.
(3) Soweit Unterlagen, Arbeitsblätter, Präsentationen, Checklisten oder sonstige Materialien bereitgestellt werden, dienen diese der Unterstützung der Weiterbildung. Eine bestimmte Form, ein bestimmter Umfang oder eine spätere Aktualisierung der Unterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung mit Erfolgsverantwortung, psychologische Beratung, Coaching im heilkundlichen Sinne, technische Implementierung, Erstellung vollständiger Organisationshandbücher, vollständige Datenschutzdokumentationen oder die Übernahme betrieblicher Führungs-, Kontroll- oder Umsetzungspflichten des Kunden.
(5) Bei Datenschutzschulungen vermittelt der Anbieter allgemeines und praxisbezogenes Wissen zum Datenschutz. Die Leistung ist keine Rechtsberatung, keine Prüfung der Datenschutzorganisation des Kunden, keine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und keine Garantie für Datenschutzkonformität. Die rechtliche Bewertung konkreter Einzelfälle und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten bleiben Aufgabe des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Weiterbildung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen oder persönlichen Erfolg.
(2) Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie dafür, dass Teilnehmer bestimmte Inhalte dauerhaft behalten, bestimmte Verhaltensweisen umsetzen, Verkaufsergebnisse verbessern, Umsätze steigern, Konflikte vermeiden, Datenschutzverstöße ausschließen oder betriebliche Prozesse erfolgreich verändern.
(3) Die Umsetzung der vermittelten Inhalte, Empfehlungen, Übungen, Konzepte, Aufgabenlisten oder Maßnahmen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, seiner Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(4) Workshop-Ergebnisse, Maßnahmenideen, Aufgabenlisten, Empfehlungen oder gemeinsam entwickelte Umsetzungsschritte sind Arbeitsergebnisse auf Grundlage der während des Workshops verfügbaren Informationen. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob und wie diese Ergebnisse in seinem Unternehmen umgesetzt werden.
(1) Der Kunde stellt alle Informationen bereit, die für eine sinnvolle Vorbereitung und Durchführung der Weiterbildung erforderlich sind. Hierzu können insbesondere Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Vorkenntnisse, gewünschte Schwerpunkte, betriebliche Rahmenbedingungen und besondere Anforderungen gehören.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden vor der Weiterbildung einen Vorbereitungsfragebogen, Briefing-Fragen oder sonstige vorbereitende Abfragen übermitteln. Der Kunde beantwortet diese vollständig, richtig und rechtzeitig, soweit die Angaben für die Vorbereitung oder Durchführung der Leistung erforderlich sind.
(3) Erhält der Anbieter erforderliche Informationen, Unterlagen oder Briefing-Antworten nicht rechtzeitig, darf er die Weiterbildung auf Grundlage der bis dahin verfügbaren Informationen vorbereiten und durchführen. Hierdurch entstehende Einschränkungen der Passgenauigkeit gehen nicht zulasten des Anbieters, soweit der Anbieter die fehlenden Informationen nicht zu vertreten hat.
(4) Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 10 Personen begrenzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine höhere Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters und kann zu einer zusätzlichen Vergütung oder zu einer Anpassung des Formats führen.
(5) Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für geeignete organisatorische Voraussetzungen vor Ort. Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter Schulungs- oder Besprechungsraum, ausreichende Sitzgelegenheiten, Stromversorgung, angemessene Beleuchtung, Präsentationsmöglichkeiten, Flipchart oder vergleichbares Arbeitsmaterial, Zugang zum Veranstaltungsort sowie ein erreichbarer Ansprechpartner vor Ort.
(6) Soweit für die Weiterbildung Internetzugang, Beamer, Bildschirm, Lautsprecher, Moderationsmaterial, Ausdrucke oder sonstige technische oder organisatorische Mittel erforderlich sind, stellt der Kunde diese bereit, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Anbieter diese Mittel mitbringt.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass übliche Pausen möglich sind und der Anbieter während des Einsatzes Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie zu einer zumutbaren Aufenthaltsmöglichkeit hat. Bei ganztägigen Veranstaltungen sorgt der Kunde für angemessene Rahmenbedingungen für Pausen und Verpflegung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(8) Der Kunde stellt sicher, dass die vorgesehenen Teilnehmer rechtzeitig erscheinen und während der vereinbarten Zeit grundsätzlich teilnehmen können. Störungen, Unterbrechungen, erhebliche Verspätungen oder Ausfälle aus der Sphäre des Kunden gehen nicht zulasten des Anbieters.
(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass interne Vorgaben, Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften, Zutrittsregelungen und betriebliche Besonderheiten dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt werden.
(10) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, soweit die Leistung dadurch nicht, verspätet oder nur eingeschränkt erbracht werden kann und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
(1) Beginn, Ende, Dauer und Pausen der Weiterbildung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung der Parteien.
(2) Verzögert sich der Beginn der Weiterbildung aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der vereinbarten Veranstaltungszeit. Eine Verlängerung ist nur geschuldet, wenn der Anbieter zustimmt und die Verlängerung organisatorisch möglich ist; sie kann gesondert vergütet werden.
(3) Wird die Weiterbildung durch betriebliche Abläufe, interne Besprechungen, verspätete Teilnehmer, fehlende Räume, technische Probleme oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden unterbrochen oder verkürzt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, über die vereinbarte Endzeit hinaus zu leisten. Eine freiwillige Verlängerung begründet keinen Anspruch auf künftige Verlängerungen oder kostenlose Zusatzleistungen.
(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.
(2) Die Vergütung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, im Voraus auf Rechnung zu zahlen. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Weiterbildung von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung abhängig zu machen.
(3) Rechnungen dürfen in gesetzlich zulässiger Form elektronisch übermittelt werden. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der Rechnung oder dem Angebot. Fehlt eine Angabe, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter darf die Vorbereitung oder Durchführung der Weiterbildung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückstellen, soweit dies dem Kunden zuvor angemessen angekündigt wurde oder wegen des nahenden Termins sachlich erforderlich ist.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(1) Für Leistungen innerhalb Hamburgs werden keine Anfahrtskosten und keine Kosten für Kost und Logis berechnet, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Für Leistungen außerhalb Hamburgs können Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, sonstige Nebenkosten und angemessene Reisezeiten berechnet werden, soweit dies vereinbart wurde.
(3) Auf der Website kann eine Preisliste "Preise für Anreise, Kost und Logis" mit Beispielen für verschiedene Städte oder Regionen veröffentlicht sein. Diese Beispiele dienen der Orientierung und sind kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Die tatsächlich zu berechnenden Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden vor Vertragsschluss oder vor Buchung entsprechender Leistungen individuell abgestimmt.
(5) Bereits gebuchte Fahrkarten, Flüge, Hotelübernachtungen oder sonstige Reiseleistungen werden dem Kunden im vereinbarten Umfang berechnet, wenn sie im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sofern die Absage, Verschiebung oder Nichtdurchführung aus der Sphäre des Kunden stammt. Dies gilt auch dann, wenn solche Kosten wegen weiterer kundenseitiger Terminverschiebungen mehrfach entstehen.
(6) Beruht die Nichtdurchführung oder Verschiebung auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, trägt der Anbieter die hierdurch verursachten eigenen Reise- und Übernachtungskosten selbst.
(1) Terminverschiebungen, Absagen und sonstige Änderungen eines vereinbarten Termins durch den Kunden bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail.
(2) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab, verschiebt er diesen oder nimmt er den Termin aus Gründen, die aus seiner Sphäre stammen, nicht wahr, bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(3) Der Anbieter bietet dem Kunden in einem solchen Fall bis zu drei zumutbare Ersatztermine an. Die Ersatztermine sollen aus Beweisgründen mit Datum und Uhrzeit in Textform vorgeschlagen werden.
(4) Sagt der Kunde drei vom Anbieter vorgeschlagene zumutbare Ersatztermine ab, verschiebt er diese oder nimmt er diese nicht wahr, gilt die Leistung als vom Anbieter ordnungsgemäß angeboten und aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht abgerufen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht, soweit der Anbieter die Nichtdurchführung nicht zu vertreten hat.
(5) Als nicht wahrgenommen gilt ein Termin auch dann, wenn der Anbieter am vereinbarten Ort erscheint oder aufgrund der getroffenen Vereinbarung anreist, die Weiterbildung jedoch aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden kann. Dies gilt insbesondere bei fehlendem Zugang zum Veranstaltungsort, fehlenden Ansprechpartnern, fehlender oder wesentlich zu geringer Teilnehmerverfügbarkeit, erheblichen organisatorischen Störungen oder fehlenden vereinbarten Voraussetzungen.
(6) Bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten, insbesondere für Fahrkarten, Flüge, Hotelübernachtungen, Veranstaltungsräume, Miettechnik oder sonstige Dispositionen, trägt der Kunde im vereinbarten Umfang, wenn die Absage, Verschiebung oder Nichtdurchführung aus seiner Sphäre stammt.
(7) Fallen wegen wiederholter kundenseitiger Absagen, Verschiebungen oder Nichtwahrnehmungen Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten mehrfach an, trägt der Kunde diese Kosten jeweils erneut im vereinbarten Umfang, soweit der Anbieter die jeweiligen Kosten nicht zu vertreten hat.
(8) Beruht die Absage, Verschiebung oder Nichtdurchführung auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, trägt der Anbieter die hierdurch verursachten eigenen Mehrkosten. Bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall auf einen Ersatztermin angerechnet oder, wenn ein Ersatztermin nicht zustande kommt und der Anbieter die Nichtdurchführung zu vertreten hat, erstattet.
(9) Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit es sich bei der jeweiligen Forderung um Schadens- oder Aufwendungsersatz handelt.
(1) Kann der Anbieter einen Termin aus wichtigem Grund nicht durchführen, informiert er den Kunden so früh wie möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, Unfall, erhebliche Verkehrs- oder Reisestörungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg, Terror, erhebliche Sicherheitslagen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
(2) In einem solchen Fall bemühen sich beide Parteien um einen zumutbaren Ersatztermin. Die vereinbarte Vergütung bleibt grundsätzlich für den Ersatztermin bestehen.
(3) Beruht der Ausfall auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, trägt der Anbieter die dadurch verursachten eigenen Mehrkosten. Bereits vom Kunden gezahlte Vergütung wird auf den Ersatztermin angerechnet.
(4) Beruht der Ausfall auf höherer Gewalt oder einem sonstigen Umstand, den keine Partei zu vertreten hat, sind die Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Behinderung ausgesetzt. Beide Parteien werden zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen gering zu halten.
(5) Dauert die wesentliche Behinderung länger als 30 Kalendertage oder ist ein Ersatztermin innerhalb angemessener Zeit nicht möglich, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und berechtigt entstandene Kosten sind angemessen zu vergüten.
(1) Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 10 Personen begrenzt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine höhere Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
(2) Der Kunde darf Teilnehmer austauschen, sofern der Charakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird und keine besonderen Zugangsvoraussetzungen vereinbart wurden.
(3) Der Anbieter darf einzelne Teilnehmer von Übungen oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese die Veranstaltung erheblich stören, andere Personen gefährden, beleidigen, diskriminieren oder trotz Hinweis die ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
(4) Der Kunde bleibt für das Verhalten seiner Teilnehmer verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
(1) Sämtliche Rechte an Konzepten, Methoden, Präsentationen, Skripten, Arbeitsblättern, Checklisten, Vorlagen, Übungsunterlagen und sonstigen Materialien des Anbieters verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde erhält an den bereitgestellten Unterlagen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im Zusammenhang mit der vereinbarten Weiterbildung.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für eigene Schulungsangebote des Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
(4) Foto-, Video- und Audioaufnahmen der Weiterbildung sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform. Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und datenschutzrechtliche Anforderungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu beachten.
(5) Bei Workshops werden mögliche Maßnahmen, Aufgaben, Ideen, Umsetzungsschritte oder Pläne gemeinsam mit den Teilnehmern des Kunden erarbeitet. Der Anbieter schuldet ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keinen fertigen Plan, kein ausgearbeitetes Konzept, kein Protokoll, keine Dokumentation und keine nachträgliche schriftliche Ausarbeitung.
(6) Es liegt in der Verantwortung des Kunden und seiner Teilnehmer, während des Workshops mitzuschreiben, Ergebnisse intern zu dokumentieren, Aufgaben zu verteilen und über die spätere Umsetzung zu entscheiden.
(7) Gemeinsam erarbeitete Workshop-Ergebnisse darf der Kunde für eigene interne Geschäftszwecke nutzen, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen und nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(1) Der Kunde sorgt für einen geordneten, sicheren und zumutbaren Rahmen der Weiterbildung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Weiterbildung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei aggressivem, beleidigendem, diskriminierendem oder bedrohlichem Verhalten, erheblichen Störungen, Gefährdungen von Personen, unzumutbaren Räumlichkeiten, fehlendem Zugang, erheblichen technischen oder organisatorischen Mängeln oder sonstigen Umständen, die aus der Sphäre des Kunden stammen.
(3) Der Anbieter soll den Kunden oder den Ansprechpartner vor Ort nach Möglichkeit zunächst auf den störenden Umstand hinweisen und Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist.
(4) Wird die Weiterbildung aus einem Grund abgebrochen, der aus der Sphäre des Kunden stammt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Zusätzlich entstandene oder nicht vermeidbare Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten trägt der Kunde im vereinbarten Umfang.
(5) Wird die Weiterbildung aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund abgebrochen, wird bereits gezahlte Vergütung für den nicht erbrachten Teil erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche geschäftliche, wirtschaftliche, organisatorische, technische, personelle und kundenbezogene Informationen, die im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung der Weiterbildung bekannt werden.
(3) Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln; sonstige vertrauliche Informationen für drei Jahre nach Vertragsende, soweit keine längere gesetzliche oder vertragliche Pflicht gilt.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, seiner Ansprechpartner und Teilnehmer, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und Dokumentation erforderlich ist.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer über die Weitergabe ihrer für die Organisation erforderlichen Daten an den Anbieter informiert werden, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
(4) Soweit der Kunde dem Anbieter besondere personenbezogene Daten, interne Personalfälle, Kundendaten, Beschäftigtendaten oder sonstige vertrauliche Informationen zur Bearbeitung in Übungen oder Workshops offenlegt, ist der Kunde für die Zulässigkeit dieser Offenlegung verantwortlich.
(5) Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wird. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(1) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Weiterbildung. Der Kunde hat offensichtliche Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit eine Abhilfe während der Veranstaltung ermöglicht werden kann.
(2) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, der Kunde oder die Teilnehmer jedoch mit Inhalt, Methode, persönlicher Wirkung, Umsetzungserfolg oder wirtschaftlichem Ergebnis unzufrieden sind, ohne dass eine konkrete Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.
(3) Bei berechtigten Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Nachbesserung von Unterlagen, ergänzende Erläuterung oder eine angemessene Ersatzleistung erfolgen.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsatzsteigerungen, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Schäden aus unterbliebener oder fehlerhafter Umsetzung durch den Kunden, soweit keine Haftung nach Absatz 1 oder Absatz 2 besteht.
(5) Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte, freie Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige vom Anbieter eingesetzte Personen.
(1) Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Informationen, Unterlagen, Fallbeispiele, Teilnehmerdaten oder Weisungen, stellt er den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
(2) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
(1) Soweit der Anbieter eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Ersatzpersonen einsetzt, verpflichtet sich der Kunde, diese Personen während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach nicht gezielt abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters unmittelbar für gleichartige Leistungen zu beauftragen.
(2) Diese Regelung gilt nicht, wenn die Kontaktaufnahme auf eine allgemeine Stellenanzeige oder eine nicht gezielt an die betreffende Person gerichtete Maßnahme zurückgeht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Vertragsänderungen und Nebenabreden sollen aus Beweisgründen mindestens in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion wird nicht vereinbart.